
Es gibt wieder eine Änderung für Friseursalons.
Ab heute, Mittwoch den 10. November 2021 gibt es eine neue Regel in der NRW-Coronaverordnung.
Unsere Kunden
müssen wie bisher auch einen Genesenennachweis, einen Impfausweis oder einen negativen Antigen-Schnelltest bzw. einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei neu! die Antigenschnell-Tests nicht älter als 24 Stunden (statt wie bisher 48 Stunden) sein dürfen. Informationen über die aktuelle Coronaverordnung hat die Stadt Düsseldorf auf dieser Seite veröffentlicht.
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