Coronaverordnung ab 4.12.2021
Derzeit keine Änderung für Friseursalons. Ab Samstag, den 4. Dezember 2021 tritt wieder eine veränderte Corona-Schutzverordnung in Kraft, die dieses Mal jedoch nicht die Friseurbetriebe betrifft. Für Friseurbetriebe gilt weiterhin die 3G-Regel Zutritt haben somit alle geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen. Unsere Kunden müssen also wie bisher auch entweder …