Neue Coronaverordnung ab 10.11.2021
Es gibt wieder eine Änderung für Friseursalons. Ab heute, Mittwoch den 10. November 2021 gibt es eine neue Regel in der NRW-Coronaverordnung. Unsere Kunden müssen wie bisher auch einen Genesenennachweis, einen Impfausweis oder einen negativen Antigen-Schnelltest bzw. einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei neu! die Antigenschnell-Tests nicht älter als 24 Stunden …